selenak: don't worry, I'm *not* asking you to translate this. I'd just like you to glance over it and confirm my impression that it doesn't mention anything that looks like it's related to Kiekemal or Fredersdorf. And if anything I said in my write-up is an incorrect interpretation of this, please let me know.
The transcription is imperfect, as it was carried out by Transkribus and only partially cleaned up (and modernized) by me; plus the lines on the left-hand pages run over into the inside margins of the book in such a way that a few letters per line didn't make it into the scans the archives sent me, and Transkribus can only transcribe what it sees (and I'm not fluent enough to guarantee that what I supplied is grammatically correct in all cases). But it should be pretty readable overall. You know, apart from the fact that it's in 18th century German legalese and therefore completely UNreadable. :P (This is actually some of the easier stuff...some of the sentences in those 2000 pages go on longer than should be humanly possible!)
Part 1 because of DW character limits:
Nunmehr lässt sich ohne Mühe einsehen, ob der Pfeiffer mit Grunde bezüchtiget werden könne, die zum Baue derer Spinner-Dörfer Friedrichshagen, Gosen, und Marienwerder aus der Etablissements-Casse erhobenen Gelder a 19034 Reichstaler 12 Groschen 6 Denarii zu seienem eigenen Besten gemißbrauchet, oder, wie er es nennt, sich an solchen Königlichen Geldern vergriffen habe.
Der Pfeiffer will solches durchaus nicht an sich kommen lassen, vielmehr glaubend machen, dass der, durch die Hildebrandsche Revision eruirte Defect aus dem Verluste, welchen er bei denen, in Administration übernommenen, ihm aber hiernächst in Entreprise aufgedrungenen Bauten gelitten habe, auch aus dem in Pferden, Utensilien, und Getreide steckendem Kapitale, nicht weinger aus denen defectirten Espions- und Transport-Kosten sich originire.
Wenn man die erwähnten Espions- und Transport-Kosten um derer, oben angeführten Gründe willen weglässt, so bleibt, selbst nach der Pfeifferschen Rechnung, ein Defect von 4381 Reichstaler 11 Groschen 4 Denarii übrig, und zur Ablehnung des Verdachts einer unerlaubten Verwendung solcher Gelder, ganz, oder zum Teil, ware nötig gewesen, dass der Pfeiffer nachgewiesen hätte, wie ein so großes Kapital zur Anschaffung, und Unterhaltung des, zu denen erwähnten Bauten gehaltenen Führwerks wirklich sei verwendet worden, woran es aber ermanglet.
Eben um deswillen, und weil nicht zu glauben stehet, dass der Unterscheid zwischen denen Kosten einer Administration, und der Summewelche dem Pfeiffer, zu Folge des Hildebrandschen Gutachtens, passiret, viele Tausend Thäler betragen könne, getrauen wir aus nicht, den Pfeiffer von dem Vorwurfe dass er einen Teil derer Königlichen Gelder quaestionis zu seinen eigenen Nutzen mit gebrauchet habe, freizusprechen, um so weniger, je weniger wir nachgewiesen finden, dass der Pfeiffer denenenigen, welchen die Auszahlung bei denen Bauten derer oftgedachten Spinner-Dörfer anvertrauet gewesen ist, aus seinen eigenen Mitteln so viel gezahlet habe, als die Verbesserungen in dem Friedrichshagenschen Schultzen-Gerichte, und des Pfeiffer Eigentume betragen.
Solchemnach lieget, und bleibet Vermöge unsers vorstehenden alleruntertänigsten Vortrags, dem Pfeiffer wirklich zur Schuld:
1. Dass er dem Entreprenneur zu Maulberwalde die, dem Etablissement Eichenfelde, auf dessen Conditiones das Etablissement Maulbeerwalde ist erbeten, und concediret worden, nicht beigelegten Ober-Gerichte, und dem Entreprenneur zu Wahlendorff die, von demselben in dem Engagements-Protocollo nicht ausbedungene Jagd auf einer Koppel verschrieben,
2. Dass er in denen, zur Kammer eingesendeten Bau-Holtz-Anschlägen von denen Etablissements Dagow, und Burow die Unrichtigkeit, dass in dem einen zu einen Kolonisten-Hause, und in dem andere zu zwei Häusern von zwei Wohnungen über die Gebühr Bau-Holtz ist gerechnet worden, aus Unachtsamkeit übersehen, wiewohl Acta, besagen, dass der Entreprenneur von Burow mehr, als zwei Häuser über den Etablissements-Plan aufgeführet, und noch einen Nachschuß von Holtze zu erhalten Hofnung habe, mithin das erwähnte Versehen in Ansehung dieses Etablissements ganz, und gar nicht von einer schädlichen Folge gewesen ist.
3. Dass er von denen, zum Bau derer Spinner-Dörfer Friedrichshagen, Gosen, und Marienwerder Allergnädigst accordirten, und aus der Etablissements Casse nach, und nach erhobenen Geldern 4387 Reichstaler 11 Groschen 4 Denarii dazu verwendet zu sein nicht hat nachweisen können, und er daher solche Summe zwar nicht zu unterschlagen gemeinet gewesen ist, doch unterdessen, bis die Notdurft bei dem gedachten Baue deren Erstattung erheischet haben mochte, zu seinen eigenen Privat-Nutzen gebrauchet hat,
4. Dass er von denen, zum Behuf derer Spinner-Dörfer, aus unentgeltlich überlassenen Holtze gebrandten Steinen für denjenigen Preiß, für welchen sie zu denen gedachten Dörfern sind geliefert worden, 13000 Stück zu seinem eigenen Baue indem, so genannten Süßen Grunde, und 12000 bis 14000 Stück zu dem Friedrichshagenschen Schultzen-Gerichte verbrauchet, desgleichen, ohne Vorwissender Kammer, eine Quantitaet an dem Entreprenneur auf dem Erckner zu überlassen befohlen, nicht minder ein Quartal der Pacht von Hartmannsdorff, ungeachtet er solches bis zur Auffindung eines Entreprenneurs zu seinem eigenen, und des gewesenen Krieges-Rats Lietz mann Nutzen hat administriren wollen, dennoch Vorschuß-Weise aus der Etablissements-Casse assigniret,
5. Dass er den Rest derer Schadoschen Inventarien-Gelder a 15 Reichstaler 4 Groschen 4 Denarii nicht abgeliefert, noch denen dasigen Kolonisten von eben solchen Inventarien-Geldern, den erwähnten Rest nicht mit gerechnet, die Bezalung des Besatz-Schweines eher denn bei der jetzigen Untersuchung geleistet,
6. Dass er, um Stroh, und Lehm zu ersparen, zum Dach-decken des, bei dem Friedrichshagenschen Schultzen-Gerichte aufgeführten Cagelöhnershauses Splitt, und zur Ausschürtzung derer Wände des Krug-Stalles Holtz aus der Königlichen Forst genommen, nicht minder seinen Acker beider, so genannten Bockschen Ziegelei auf Kosten der Königlichen Heide umzäumen lasen, sonst auch so wohl zu Friedrichshagen, als auch zu Sachsenhausen zur Menagirung des Holtzes bei denen nötigen Zäunen die erforderlichen Veranstaltungen nicht gemacht,
7. Dass er dem Entreprenneur zu Maulberwalde Statt 14 Zwei-Hüfner, worauf selbiges Anfangs eingerichtet worden, und nach Proportion derer zu Eichenfelde angesetzten Kolonisten billeg einzurichten gewesen ist, 8 drei-Hüfner, und 6 Büdner anzusetzen verstattet,
8. Dass er dem von Grevenitz dem Jüngern, auf Ansuchen dessen Vaters, des gewesenen Land-Rats vonGrevenitz die, eventualiter selbst anerkannte, und zu erfüllen erbötig gewesene Schuldigkeit, auf der, von denen Barons von Putlitz käuflich an sich gebrachten Feldmark Silmersdorff einige Bauer zu etabliren, aus bloßer Gunst erlassen, auch dem Entreprenneur von Freienbrinck vor Regulirung der Conditionen des Etablissements die Anmassung desselben, wenigstens connivendo, gestattet,
9. Dass er dem Entreprenneur zu Johannisthal die übernommene Obliegenheit, Familien, welche hauptsächlich von der Gärtnerei, und Kuh-Melckerei Profession machen sollten, anzusetzen dahin, dass die anzusetzenden Familien kleine Wirte sein könnten, die sich unter andern auch mit dem Garten-Bau, und der Vieh-Zucht beschäftigen, in der Erb-Verschreibung gemildert,
10. Dass er die in Neu-Lübbenau ihm in Stand zu bringen, und demnächst, gegen Erstattung seines Vorschußes an andere zu überlassen Allerhöchst accordirten beiden Gärtnereien in eine eintzige zusammengezogen, und solche einem Einländer ohne denselben, dem Plane des Etablissements, und der erwähnten Allerhöchsten Concession gemaß, zur dereinstigen Abtretung an ausländische Gärtners zu verbinden, überlassen,
11. Dass er zu Philippsthal, und Freienthal, zum Teil auch zu Sachsenhausen die angesetzten Spinner nicht so geschwind, als es hätte geschehen können, und geschehen sollen, mit SpinnRädern versehen lassen;
12. Dass er wegen des Gewichts, und Preises des, in dem Kruge zu Friedrichshagen verkauften Brots nichts festgesetzet, vielmehr durch die dem dasigen Krüger auferlegte Notwendigkeit, alles Getreide nur allein von ihm zu nehmen, wie es scheint, mehr seinen eigenen Vorteil, als die wohlfeile Sustentation derer Spinner beabsichtet;
13. Dass er das Etablissement Streitberg, welches Ausgangs Januari 1754 hat im Stande sein sollen, zu revidiren unterlassen, und dadurch, dass die Kolonie weder vollzählig, noch gehörig qualificiret von der Commission ist befunden worden, verursachet,
14. Dass er bei dem Etablissement Seilershoff um die Nachrichten wegen der Hütung in der Wento-Heide sich nicht bekümmert, und daher dem erwähnten Etablissement die Hütung in der ganzen Wento-Heide, in welcher einige Dorfschaften gewisse an; sehnliche Hütungs-Districte bereits gehabehaben, verschrieben,
15. Dass er auf das Wort des gewesenen Land-Rats von Graevenitz, und des von Rohr zu Gershagen die, dem Flecken Meienburg auf der wüsten Feldmark Warnsdorff zuständige Hütungs-Gerechtigkeit für wenig bedentend, und bisher nicht exerciret angenommen, und aus solchem Grunde die Cessirung derselben, ohne die Sache mit dem Flecken Meienburg ordentlich abzumachen, dem Entreprenneur von Warnsdorff versichert,
16. Dass er dem Schloß-Hauptmann, Grafen von Kamecke, die, dem Adel in der Priegnitz Allerhöchst concedirte, und durchgängig verstattete Freiheit, die Anzahl derer anzusetzenden Familien selbst zu bestimmen, eingeschränkt, oder vielmehr nicht gelassen,
17. Dass er dem Entreprenneur zu Repente ohne einer erheblichen Ursache, und, wie es scheienet, aus einer Art von Rache wegender, unmittelbar bei Euer Königliche Majestät geschehenen Erbittung des gemeldeten Etablissements, die, nach der Regel, allen Entreprenneurs zugewendeten Beneficia verwengert, und schwehr gemacht,
18. Dass er in einem alleruntertänigsten Immediat-Berichte von der darum angegebenen Zahl derer bereits wirklich angezogenen, und etablirten Familien in der Priegnitz, dass er solche bei der angestellten Revision richtig befunden habe, wieder die Wahrheit vorgegeben,
19. Dass er in einem andern dergleichen Berichte vom 17ten Dezember 1753, und der beigefügten Tabelle die Zahl derer in der Priegnitz respective angesetzten, und noch anzusetzenden Kolonisten bei denen Bauern viel zu hoch, und bei denen Büdnern viel zu gering angegeben,
20. Dass er in einem bereits vollzogen gewesenen Transacte ohne Vorwissen der Kammer etwas, welches jedoch in dem Behandlungs-Protocollo schon enthalten, und allerVermutung nach, entweder aus einem Versehen, oder als etwas, das sich von selbst verstünde, und daher einer besondern Erwähnung nicht bedürfe, dem Transacte nicht miteingeflossen ist, nachmahls einschalten lassen,
21. Dass er eine ihm von der Kammer, in einer ihm vornehmlich angehaenden, der Kammer aber damals nach dieser Beschaffenheit nicht bekannt gewesene Sache, wegen der Köpenickschen Maul-BeerPlantage aufgetragene Commission übernommen, und, wiewohl durch gangig ganz unparteiisch, berichtet, dass er, jedoch, wie es scheenet, ohne einer gefährlichen Absicht, unter fremden Nahmen das Schultzen-Gericht in Friedrichshagen, und das Etablissement Marienthal übernommen, auch das Vorwerk Hartmannsdorff bis zur Auffindung eines annehmlichen Entreprenneurs, und nachmahls, als sich ein En treprenneur gefunden, durch denselben, bis er die Land-Wirtschaft erlernet haben, würde, auf seine eigene, und des cassirten Krieges-Rats Lietzmann Rechnung administriren lassen, auch einen Negotiorum Gestorem solchen Entreprenneurs bei der Behandlung derer Conditionen des Etablissements vorgestellet, dass er den Conducteur Reiche zu einem Atteste des nachfolgenden unwahren Inhalts, als wären gewisse Auszahlungen wegen einer Arbeit am Gosenschen Damme in seiner Gegenwart geschehen, zum Behufder, von dieser Arbeit abzulegenden Rechnung vermocht, dass er ohne Vörwissen, und Willen der Kammer denen Kolonisten zu Neu-Lubbenau das Holtz auf dem Rode-Flecke zur Erbauung derer nötigen Scheunen, und Ställe überlassen,
25. Dass er ohne vorhrgesuchter, und erhaltener Approbation der Kammer, mithin zu voreilig, und wieder die Ordnung, einigen Leuten etwas Land zumessen, und einzäunen lassen, dass er auf gleiche Art die dem Schultzen zu Marienwerder beigelegte Entreprise eingerichtet; und übergeben, dass er ohne Vorwissen, und Einwilligung respecte der Kammer, und des Consistorii Förster- und Pfarr-Dienst-Pertinentien bei einigen Etablissements vertauschet, dass er nicht überall bei dem Ausstechen der Ausmessung, und der Grenz-Regulirung die Forst-Bediente, und Beamte zugezogen,
29. Dass er das zu dem Bau derer Spinner-Dörfer Friedrichshagen, und Gosen verbrauchte Holtz nicht ordentlich durch die Förster anschlagen lassen 30 dass er zu der richtigen Verwendung des, für die Spinner erbetenen, und Allerhöchst accordirten Magazin-Getreides die beste Anstalt nicht gemacht, sondern solches zum Teil mit seinen eigenen Getreide vermenget,
31. Dass er zum Behuf der Brauerei in Marienthal zwei Winspel Maltz, weil er dergleichen in Euer Königliche Majestät Landen dasiger Gegend nicht bekommen können, aus denm Blecklenburgschen kommen lassen; und
32. Dass er in Absicht auf das, ihm allerhöchst anvertraute Etablissements-Wesen, und in Beziehung auf dasselbe a) von dem Entreprenneur zu Hermsdorf junge Wein-Stöcke, und junge Pflaumen-Bäume, b) von dem Förster Schlick 50 Reichstaler c) von dem Schultzen zu Bantzendorff 50 Reichstaler, und d) von dem gewesenen Land-Rate von Graevenitz, jedoch, so viel constiret, aus einem erst nach der Zeit der erlassenen Ansetzung einiger Bauern auf Silmersdorf geschehenen Versprechen, ein Jaar Kutsch-Pferde, als ein Geschenk angenommen hat.
Kiekemal, redux: Verdict, part 1
Date: 2024-08-02 08:45 pm (UTC)The transcription is imperfect, as it was carried out by Transkribus and only partially cleaned up (and modernized) by me; plus the lines on the left-hand pages run over into the inside margins of the book in such a way that a few letters per line didn't make it into the scans the archives sent me, and Transkribus can only transcribe what it sees (and I'm not fluent enough to guarantee that what I supplied is grammatically correct in all cases). But it should be pretty readable overall. You know, apart from the fact that it's in 18th century German legalese and therefore completely UNreadable. :P (This is actually some of the easier stuff...some of the sentences in those 2000 pages go on longer than should be humanly possible!)
Part 1 because of DW character limits:
Nunmehr lässt sich ohne Mühe einsehen, ob der Pfeiffer mit Grunde bezüchtiget werden könne, die zum Baue derer Spinner-Dörfer Friedrichshagen, Gosen, und Marienwerder aus der Etablissements-Casse erhobenen Gelder a 19034 Reichstaler 12 Groschen 6 Denarii zu seienem eigenen Besten gemißbrauchet, oder, wie er es nennt, sich an solchen Königlichen Geldern vergriffen habe.
Der Pfeiffer will solches durchaus nicht an sich kommen lassen, vielmehr glaubend machen, dass der, durch die Hildebrandsche Revision eruirte Defect aus dem Verluste, welchen er bei denen, in Administration übernommenen, ihm aber hiernächst in Entreprise aufgedrungenen Bauten gelitten habe, auch aus dem in Pferden, Utensilien, und Getreide steckendem Kapitale, nicht weinger aus denen defectirten Espions- und Transport-Kosten sich originire.
Wenn man die erwähnten Espions- und Transport-Kosten um derer, oben angeführten Gründe willen weglässt, so bleibt, selbst nach der Pfeifferschen Rechnung, ein Defect von 4381 Reichstaler 11 Groschen 4 Denarii übrig, und zur Ablehnung des Verdachts einer unerlaubten Verwendung solcher Gelder, ganz, oder zum Teil, ware nötig gewesen, dass der Pfeiffer nachgewiesen hätte, wie ein so großes Kapital zur Anschaffung, und Unterhaltung des, zu denen erwähnten Bauten gehaltenen Führwerks wirklich sei verwendet worden, woran es aber ermanglet.
Eben um deswillen, und weil nicht zu glauben stehet, dass der Unterscheid zwischen denen Kosten einer Administration, und der Summewelche dem Pfeiffer, zu Folge des Hildebrandschen Gutachtens, passiret, viele Tausend Thäler betragen könne, getrauen wir aus nicht, den Pfeiffer von dem Vorwurfe dass er einen Teil derer Königlichen Gelder quaestionis zu seinen eigenen Nutzen mit gebrauchet habe, freizusprechen, um so weniger, je weniger wir nachgewiesen finden, dass der Pfeiffer denenenigen, welchen die Auszahlung bei denen Bauten derer oftgedachten Spinner-Dörfer anvertrauet gewesen ist, aus seinen eigenen Mitteln so viel gezahlet habe, als die Verbesserungen in dem Friedrichshagenschen Schultzen-Gerichte, und des Pfeiffer Eigentume betragen.
Solchemnach lieget, und bleibet Vermöge unsers vorstehenden alleruntertänigsten Vortrags, dem Pfeiffer wirklich zur Schuld:
1. Dass er dem Entreprenneur zu Maulberwalde die, dem Etablissement Eichenfelde, auf dessen Conditiones das Etablissement Maulbeerwalde ist erbeten, und concediret worden, nicht beigelegten Ober-Gerichte, und dem Entreprenneur zu Wahlendorff die, von demselben in dem Engagements-Protocollo nicht ausbedungene Jagd auf einer Koppel verschrieben,
2. Dass er in denen, zur Kammer eingesendeten Bau-Holtz-Anschlägen von denen Etablissements Dagow, und Burow die Unrichtigkeit, dass in dem einen zu einen Kolonisten-Hause, und in dem andere zu zwei Häusern von zwei Wohnungen über die Gebühr Bau-Holtz ist gerechnet worden, aus Unachtsamkeit übersehen, wiewohl Acta, besagen, dass der Entreprenneur von Burow mehr, als zwei Häuser über den Etablissements-Plan aufgeführet, und noch einen Nachschuß von Holtze zu erhalten Hofnung habe, mithin das erwähnte Versehen in Ansehung dieses Etablissements ganz, und gar nicht von einer schädlichen Folge gewesen ist.
3. Dass er von denen, zum Bau derer Spinner-Dörfer Friedrichshagen, Gosen, und Marienwerder Allergnädigst accordirten, und aus der Etablissements Casse nach, und nach erhobenen Geldern 4387 Reichstaler 11 Groschen 4 Denarii dazu verwendet zu sein nicht hat nachweisen können, und er daher solche Summe zwar nicht zu unterschlagen gemeinet gewesen ist, doch unterdessen, bis die Notdurft bei dem gedachten Baue deren Erstattung erheischet haben mochte, zu seinen eigenen Privat-Nutzen gebrauchet hat,
4. Dass er von denen, zum Behuf derer Spinner-Dörfer, aus unentgeltlich überlassenen Holtze gebrandten Steinen für denjenigen Preiß, für welchen sie zu denen gedachten Dörfern sind geliefert worden, 13000 Stück zu seinem eigenen Baue indem, so genannten Süßen Grunde, und 12000 bis 14000 Stück zu dem Friedrichshagenschen Schultzen-Gerichte verbrauchet, desgleichen, ohne Vorwissender Kammer, eine Quantitaet an dem Entreprenneur auf dem Erckner zu überlassen befohlen, nicht minder ein Quartal der Pacht von Hartmannsdorff, ungeachtet er solches bis zur Auffindung eines Entreprenneurs zu seinem eigenen, und des gewesenen Krieges-Rats Lietz mann Nutzen hat administriren wollen, dennoch Vorschuß-Weise aus der Etablissements-Casse assigniret,
5. Dass er den Rest derer Schadoschen Inventarien-Gelder a 15 Reichstaler 4 Groschen 4 Denarii nicht abgeliefert, noch denen dasigen Kolonisten von eben solchen Inventarien-Geldern, den erwähnten Rest nicht mit gerechnet, die Bezalung des Besatz-Schweines eher denn bei der jetzigen Untersuchung geleistet,
6. Dass er, um Stroh, und Lehm zu ersparen, zum Dach-decken des, bei dem Friedrichshagenschen Schultzen-Gerichte aufgeführten Cagelöhnershauses Splitt, und zur Ausschürtzung derer Wände des Krug-Stalles Holtz aus der Königlichen Forst genommen, nicht minder seinen Acker beider, so genannten Bockschen Ziegelei auf Kosten der Königlichen Heide umzäumen lasen, sonst auch so wohl zu Friedrichshagen, als auch zu Sachsenhausen zur Menagirung des Holtzes bei denen nötigen Zäunen die erforderlichen Veranstaltungen nicht gemacht,
7. Dass er dem Entreprenneur zu Maulberwalde Statt 14 Zwei-Hüfner, worauf selbiges Anfangs eingerichtet worden, und nach Proportion derer zu Eichenfelde angesetzten Kolonisten billeg einzurichten gewesen ist, 8 drei-Hüfner, und 6 Büdner anzusetzen verstattet,
8. Dass er dem von Grevenitz dem Jüngern, auf Ansuchen dessen Vaters, des gewesenen Land-Rats vonGrevenitz die, eventualiter selbst anerkannte, und zu erfüllen erbötig gewesene Schuldigkeit, auf der, von denen Barons von Putlitz käuflich an sich gebrachten Feldmark Silmersdorff einige Bauer zu etabliren, aus bloßer Gunst erlassen, auch dem Entreprenneur von Freienbrinck vor Regulirung der Conditionen des Etablissements die Anmassung desselben, wenigstens connivendo, gestattet,
9. Dass er dem Entreprenneur zu Johannisthal die übernommene Obliegenheit, Familien, welche hauptsächlich von der Gärtnerei, und Kuh-Melckerei Profession machen sollten, anzusetzen dahin, dass die anzusetzenden Familien kleine Wirte sein könnten, die sich unter andern auch mit dem Garten-Bau, und der Vieh-Zucht beschäftigen, in der Erb-Verschreibung gemildert,
10. Dass er die in Neu-Lübbenau ihm in Stand zu bringen, und demnächst, gegen Erstattung seines Vorschußes an andere zu überlassen Allerhöchst accordirten beiden Gärtnereien in eine eintzige zusammengezogen, und solche einem Einländer ohne denselben, dem Plane des Etablissements, und der erwähnten Allerhöchsten Concession gemaß, zur dereinstigen Abtretung an ausländische Gärtners zu verbinden, überlassen,
11. Dass er zu Philippsthal, und Freienthal, zum Teil auch zu Sachsenhausen die angesetzten Spinner nicht so geschwind, als es hätte geschehen können, und geschehen sollen, mit SpinnRädern versehen lassen;
12. Dass er wegen des Gewichts, und Preises des, in dem Kruge zu Friedrichshagen verkauften Brots nichts festgesetzet, vielmehr durch die dem dasigen Krüger auferlegte Notwendigkeit, alles Getreide nur allein von ihm zu nehmen, wie es scheint, mehr seinen eigenen Vorteil, als die wohlfeile Sustentation derer Spinner beabsichtet;
13. Dass er das Etablissement Streitberg, welches Ausgangs Januari 1754 hat im Stande sein sollen, zu revidiren unterlassen, und dadurch, dass die Kolonie weder vollzählig, noch gehörig qualificiret von der Commission ist befunden worden, verursachet,
14. Dass er bei dem Etablissement Seilershoff um die Nachrichten wegen der Hütung in der Wento-Heide sich nicht bekümmert, und daher dem erwähnten Etablissement die Hütung in der ganzen Wento-Heide, in welcher einige Dorfschaften gewisse an; sehnliche Hütungs-Districte bereits gehabehaben, verschrieben,
15. Dass er auf das Wort des gewesenen Land-Rats von Graevenitz, und des von Rohr zu Gershagen die, dem Flecken Meienburg auf der wüsten Feldmark Warnsdorff zuständige Hütungs-Gerechtigkeit für wenig bedentend, und bisher nicht exerciret angenommen, und aus solchem Grunde die Cessirung derselben, ohne die Sache mit dem Flecken Meienburg ordentlich abzumachen, dem Entreprenneur von Warnsdorff versichert,
16. Dass er dem Schloß-Hauptmann, Grafen von Kamecke, die, dem Adel in der Priegnitz Allerhöchst concedirte, und durchgängig verstattete Freiheit, die Anzahl derer anzusetzenden Familien selbst zu bestimmen, eingeschränkt, oder vielmehr nicht gelassen,
17. Dass er dem Entreprenneur zu Repente ohne einer erheblichen Ursache, und, wie es scheienet, aus einer Art von Rache wegender, unmittelbar bei Euer Königliche Majestät geschehenen Erbittung des gemeldeten Etablissements, die, nach der Regel, allen Entreprenneurs zugewendeten Beneficia verwengert, und schwehr gemacht,
18. Dass er in einem alleruntertänigsten Immediat-Berichte von der darum angegebenen Zahl derer bereits wirklich angezogenen, und etablirten Familien in der Priegnitz, dass er solche bei der angestellten Revision richtig befunden habe, wieder die Wahrheit vorgegeben,
19. Dass er in einem andern dergleichen Berichte vom 17ten Dezember 1753, und der beigefügten Tabelle die Zahl derer in der Priegnitz respective angesetzten, und noch anzusetzenden Kolonisten bei denen Bauern viel zu hoch, und bei denen Büdnern viel zu gering angegeben,
20. Dass er in einem bereits vollzogen gewesenen Transacte ohne Vorwissen der Kammer etwas, welches jedoch in dem Behandlungs-Protocollo schon enthalten, und allerVermutung nach, entweder aus einem Versehen, oder als etwas, das sich von selbst verstünde, und daher einer besondern Erwähnung nicht bedürfe, dem Transacte nicht miteingeflossen ist, nachmahls einschalten lassen,
21. Dass er eine ihm von der Kammer, in einer ihm vornehmlich angehaenden, der Kammer aber damals nach dieser Beschaffenheit nicht bekannt gewesene Sache, wegen der Köpenickschen Maul-BeerPlantage aufgetragene Commission übernommen, und, wiewohl durch gangig ganz unparteiisch, berichtet, dass er, jedoch, wie es scheenet, ohne einer gefährlichen Absicht, unter fremden Nahmen das Schultzen-Gericht in Friedrichshagen, und das Etablissement Marienthal übernommen, auch das Vorwerk Hartmannsdorff bis zur Auffindung eines annehmlichen Entreprenneurs, und nachmahls, als sich ein En treprenneur gefunden, durch denselben, bis er die Land-Wirtschaft erlernet haben, würde, auf seine eigene, und des cassirten Krieges-Rats Lietzmann Rechnung administriren lassen, auch einen Negotiorum Gestorem solchen Entreprenneurs bei der Behandlung derer Conditionen des Etablissements vorgestellet, dass er den Conducteur Reiche zu einem Atteste des nachfolgenden unwahren Inhalts, als wären gewisse Auszahlungen wegen einer Arbeit am Gosenschen Damme in seiner Gegenwart geschehen, zum Behufder, von dieser Arbeit abzulegenden Rechnung vermocht, dass er ohne Vörwissen, und Willen der Kammer denen Kolonisten zu Neu-Lubbenau das Holtz auf dem Rode-Flecke zur Erbauung derer nötigen Scheunen, und Ställe überlassen,
25. Dass er ohne vorhrgesuchter, und erhaltener Approbation der Kammer, mithin zu voreilig, und wieder die Ordnung, einigen Leuten etwas Land zumessen, und einzäunen lassen, dass er auf gleiche Art die dem Schultzen zu Marienwerder beigelegte Entreprise eingerichtet; und übergeben, dass er ohne Vorwissen, und Einwilligung respecte der Kammer, und des Consistorii Förster- und Pfarr-Dienst-Pertinentien bei einigen Etablissements vertauschet, dass er nicht überall bei dem Ausstechen der Ausmessung, und der Grenz-Regulirung die Forst-Bediente, und Beamte zugezogen,
29. Dass er das zu dem Bau derer Spinner-Dörfer Friedrichshagen, und Gosen verbrauchte Holtz nicht ordentlich durch die Förster anschlagen lassen 30 dass er zu der richtigen Verwendung des, für die Spinner erbetenen, und Allerhöchst accordirten Magazin-Getreides die beste Anstalt nicht gemacht, sondern solches zum Teil mit seinen eigenen Getreide vermenget,
31. Dass er zum Behuf der Brauerei in Marienthal zwei Winspel Maltz, weil er dergleichen in Euer Königliche Majestät Landen dasiger Gegend nicht bekommen können, aus denm Blecklenburgschen kommen lassen; und
32. Dass er in Absicht auf das, ihm allerhöchst anvertraute Etablissements-Wesen, und in Beziehung auf dasselbe a) von dem Entreprenneur zu Hermsdorf junge Wein-Stöcke, und junge Pflaumen-Bäume, b) von dem Förster Schlick 50 Reichstaler c) von dem Schultzen zu Bantzendorff 50 Reichstaler, und d) von dem gewesenen Land-Rate von Graevenitz, jedoch, so viel constiret, aus einem erst nach der Zeit der erlassenen Ansetzung einiger Bauern auf Silmersdorf geschehenen Versprechen, ein Jaar Kutsch-Pferde, als ein Geschenk angenommen hat.